His illud adiungimus, ut mulier in his casibus, in quibus ante nuptias donationes, ceteras etiam res a marito ad se devolutas secundum priorum legum statuta liberis communibus ut paternas servare compellitur ( hoc est ubi morte mariti matrimonio dissoluto ad alias nuptias venerit), immobilium rerum et mancipiorum annonarumque civilium usu fructu dumtaxat vitae suae temporibus potiatur, alienatione earum penitus interdicta:
von eliana9814 am 04.05.2019
Wir fügen folgende Bestimmung hinzu: Wenn eine Witwe nach dem Tod ihres Ehemanns erneut heiratet, in Fällen, in denen sie Ehegaben und andere Vermögenswerte von ihrem Ehemann erhalten hat (die sie nach früheren Gesetzen für ihre gemeinsamen Kinder als väterliches Erbe bewahren muss), soll sie nur Nutzungsrechte auf unbewegliche Güter, Sklaven und zivile Versorgungsgüter auf Lebenszeit haben, und ihr ist jegliche Veräußerung dieser Vermögenswerte vollständig untersagt:
von leo865 am 15.02.2022
Wir fügen hinzu, dass eine Frau in jenen Fällen, in denen ihr Schenkungen vor der Ehe und andere Dinge vom Ehemann gemäß den Bestimmungen früherer Gesetze zugefallen sind und sie verpflichtet ist, diese für die gemeinsamen Kinder als väterliches Vermögen zu bewahren (das heißt dort, wo sie, nachdem die Ehe durch den Tod des Ehemanns aufgelöst wurde, eine neue Ehe eingegangen ist), nur den Nießbrauch von unbeweglichen Gütern, Sklaven und zivilen Versorgungsgütern für die Dauer ihres Lebens besitzen soll, wobei die Veräußerung dieser Dinge vollständig untersagt ist: