Mobilium vero rerum, iustis pretiis aestimatione habita per eos, quos utraque pars elegerit, arbitros iudicaturos interposito sacramento, simili modo usum fructum habeat, si idoneam fideiussionem praebuerit, quod easdem res mobiles vel earum pretium filiis et filiabus ex eodem matrimonio procreatis vel post mortem eorum nepotibus et neptibus ex isdem liberis procreatis, sive omnibus vel uno unave superstite mori contigerit, secundum legum modum restituat:
von willie865 am 09.07.2016
In Bezug auf bewegliche Sachen kann sie das Recht auf Nutzung und Nutznießung haben, wenn sie ausreichende Sicherheit bereitstellt, nachdem das Eigentum von Schiedsgutachtern, die von beiden Parteien gewählt und unter Eid gestellt wurden, zu fairen Preisen bewertet wurde. Sie muss garantieren, dass sie entweder die gleichen beweglichen Gegenstände oder deren Wert an die Kinder (Söhne und Töchter), die aus dieser Ehe hervorgegangen sind, oder im Falle deren Todes an deren Kinder (Enkel und Enkelinnen) zurückgeben wird, unabhängig davon, ob alle überleben oder nur ein Sohn oder eine Tochter am Leben bleibt, und dies in Übereinstimmung mit dem Gesetz:
von amira.943 am 29.09.2016
Von beweglichen Sachen nämlich, mit gerechten Preisen durch Schätzung festgehalten durch diejenigen, welche beide Parteien als Schiedsrichter gewählt haben, die unter Eid urteilen werden, soll sie in gleicher Weise das Nutzungsrecht haben, wenn sie eine geeignete Sicherheit bereitgestellt hat, dass diese selben beweglichen Sachen oder deren Preis an Söhne und Töchter, die aus derselben Ehe hervorgegangen sind, oder nach deren Tod an Enkel und Enkelinnen aus denselben Kindern, ob allen oder mit einem männlichen oder weiblichen Überlebenden der Tod eintritt, gemäß der Art der Gesetze zurückgegeben werden: