Vel certe si fideiussiones idoneas praestare distulerit aut nequiverit, praedictae res mobiles necdum matri a liberis traditae apud eosdem manebunt:
von jonathan.9863 am 29.05.2018
Andernfalls, wenn er es versäumt oder nicht in der Lage ist, angemessene Garantien zu leisten, werden die beweglichen Sachen, die die Kinder ihrer Mutter ncoh nicht übertragen haben, in ihrem Besitz verbleiben:
von melek.977 am 03.06.2017
Oder jedenfalls wenn er die Stellung geeigneter Bürgschaften verzögert oder nicht leisten konnte, werden die vorgenannten beweglichen Sachen, die den Kindern noch nicht an die Mutter übergeben wurden, bei denselben Personen verbleiben: