Cum quidam dotes pro mulieribus dabant sive matres sive alii cognati vel extranei, recte quidem eas mariti sine monumentorum observatione suscipiebant:
von florentine.862 am 03.05.2022
Wenn Menschen früher Mitgiften für Frauen bereitstellten - sei es die Mütter, andere Verwandte oder Außenstehende - konnten die Ehemänner diese ohne formelle Dokumentation rechtmäßig annehmen:
von aria.974 am 29.01.2024
Als gewisse Personen Mitgiften für Frauen gaben, seien es Mütter oder andere Verwandte oder Fremde, nahmen die Ehemänner diese zu Recht ohne Dokumentenprüfung entgegen: