Cum dotem te aestimatam accepisse profitearis, apparet iure communi per pactum quod doti insertum est formato contractu ex empto actionem esse.
von johan.916 am 05.11.2024
Da Sie den Erhalt einer Mitgift mit einem festgelegten Wert bestätigen, ist es nach gemeinem Recht aufgrund der im Mitgiftvertrag enthaltenen Vereinbarung und des daraus resultierenden Vertrags offensichtlich, dass Sie als Käufer das Recht haben, rechtliche Schritte einzuleiten.
von henrik938 am 10.06.2022
Da Sie bekennen, eine bewertete Mitgift erhalten zu haben, erscheint es nach gemeinem Recht, dass durch die in die Mitgift eingefügte Vereinbarung, mit dem geformten Vertrag, eine Kaufhandlung besteht.