Interest, usum fructum solum maritus tuus in dotem acceperit, an proprietas quidem doti data sit, verum pactum intercessit, ut moriente eo tibi eadem possessio redderetur.
von elif.u am 26.03.2021
Es ist bedeutsam, ob Ihr Ehemann nur den Nießbrauch als Mitgift erhalten hat, oder ob tatsächlich das Eigentum als Mitgift gegeben wurde, jedoch eine Vereinbarung getroffen wurde, dass bei seinem Tod dieselbe Besitzung Ihnen zurückgegeben werden sollte.
von mohammed8917 am 09.01.2023
Es macht einen Unterschied, ob Ihr Ehemann nur das Recht zur Nutzung der Liegenschaft als Mitgift erhalten hat oder ob er das vollständige Eigentum erworben hat, jedoch mit der Vereinbarung, dass die Liegenschaft bei seinem Ableben an Sie zurückfallen wird.