Nam usufructuarius quidem proprietatem pignorare non potuit:
von sarah949 am 23.02.2021
Weil jemand mit nur Nutzungsrechten die Immobilie nicht verpfänden kann
von niels.j am 19.07.2017
Der Nießbraucher konnte die Eigentumsrechte jedenfalls nicht als Sicherheit verpfänden.