Qui autem proprietatem aestimatam in dotem accepit, non ideo minus obligare eam potuit, quoniam soluto matrimonio restituenda tibi aestimatio eius fuit.
von theresa.905 am 05.11.2019
Wer Eigentum mit festgelegtem Wert als Mitgift erhalten hat, konnte dieses dennoch als Sicherheit verpfänden, da nach Auflösung der Ehe nur der festgelegte Wert zurückgezahlt werden musste.
von andre.h am 03.10.2023
Wer jedoch eine bewertete Liegenschaft als Mitgift erhielt, konnte diese gleichwohl nicht minder belasten, da bei Auflösung der Ehe deren Wertermittlung Ihnen zurückzuerstatten war.