Evicta re, quae fuerat in dotem data, si pollicitatio vel promissio fuerit interposita, gener contra socerum vel mulierem seu heredes eorum condictione vel ex stipulatione agere potest.
von jonathan.9863 am 24.09.2014
Wird eine als Mitgift gegebene Sache durch rechtliche Verfahren entzogen und wurde ein formelles oder informelles Versprechen darüber abgegeben, kann der Schwiegersohn seinen Schwiegervater, seine Ehefrau oder deren Erben entweder durch eine Rückforderungsklage oder aufgrund des formellen Versprechens verklagen.
von joana.m am 21.12.2017
Wurde die Sache, die als Mitgift gegeben worden war, enteignet, kann der Schwiegersohn gegen den Schwiegervater, die Frau oder deren Erben Klage erheben, wenn eine formlose oder förmliche Versprachen vorausgegangen ist, und zwar mittels Kondiktionsklage oder Stipulationsklage.