Si vero et ipse substantiam idoneam possidet, et in hoc casu de suo patrimonio dotem vel ante nuptias donationem dedisse intellegatur.
von dominique.b am 01.02.2021
Wenn er tatsächlich ein ausreichendes eigenes Vermögen besitzt, so ist in diesem Fall davon auszugehen, dass er die Mitgift oder Hochzeitsschenkung aus eigenen Mitteln bereitgestellt hat.
von annabelle.952 am 29.04.2018
Falls er selbst über geeignetes Vermögen verfügt, soll in diesem Fall verstanden werden, dass er aus seinem eigenen Vermögen die Mitgift oder Schenkung vor der Ehe gegeben hat.