Neque enim leges incognitae sunt, quibus cautum est omnimodo paternum esse officium dotes vel ante nuptias donationes pro sua dare progenie.
von linnea.v am 19.01.2021
Es sind die Gesetze wohlbekannt, die es eindeutig zur Pflicht eines Vaters machen, Mitgift oder Hochzeitsgeschenke für seine Kinder zu erbringen.
von samu.n am 04.12.2023
Denn die Gesetze sind nicht unbekannt, nach denen es in jeder Hinsicht als väterliche Pflicht festgelegt ist, Mitgift oder Eheschenkungen vor der Hochzeit für seine Nachkommen zu geben.