De usu fructu vero rerum ante nuptias donatarum ea servari quae anteriores constitutiones decreverunt sancimus.
von frida.r am 16.05.2016
Wir verfügen, dass hinsichtlich des Nutzungsrechts an vor der Ehe geschenkten Gütern die von früheren Gesetzen festgelegten Regelungen weiterhin gültig bleiben.
von pauline927 am 09.03.2023
Hinsichtlich des Nutzungsrechts der vor der Ehe verschenkten Sachen ordnen wir an, dass jene Dinge gewahrt bleiben, die die früheren Verfügungen festgelegt haben.