De usu fructu vero rerum ante nuptias donatarum ea servari quae anteriores constitutiones decreverunt sancimus.
von frida.r am 16.05.2016
Wir verfügen, dass hinsichtlich des Nutzungsrechts an vor der Ehe geschenkten Gütern die von früheren Gesetzen festgelegten Regelungen weiterhin gültig bleiben.