Pollicitatione a fratre quondam tuo sponsalium causa facta, et si in stipulationem deducta ideo praestanda non fuerit, quoniam in dote uxor maritum fefellit, exceptionem adversus actionem ex stipulatu recte obicies.
von joline904 am 11.04.2015
Du kannst zu Recht eine Rechtsverteidigung gegen einen Anspruch erheben, der auf einem förmlichen Vertrag beruht, bezüglich eines Versprechens, das dein Bruder früher über eine Verlobung gemacht hat und das nicht erfüllt werden musste, weil die Ehefrau ihren Ehemann über die Mitgift getäuscht hat.
von klara.g am 31.03.2019
Aus einem Versprechen deines Bruders, ehemals zur Verlobung gegeben, selbst wenn es in eine Vereinbarung überführt wurde, die nicht zu erfüllen war, da die Ehefrau den Ehemann hinsichtlich der Mitgift getäuscht hat, wirst du zu Recht eine Einrede gegen die Klage aus der Vereinbarung erheben.