Quod si plures liberi fuerint, singulis aequas partes habentibus minime plus, quam ad unumquemque eorum pervenerit, ad eorum liceat vitricum novercamve transferri.
von marlen976 am 17.01.2020
Wenn mehrere Kinder vorhanden sind und jedem ein gleicher Anteil zusteht, darf nicht mehr an den Stiefelternteil übertragen werden, als dem jeweiligen Kind ursprünglich zugefallen ist.
von carolina.919 am 09.08.2019
Sollten mehrere Kinder vorhanden sein, wobei jedem gleiche Anteile zustehen, so darf keinesfalls an den Stief- oder Stiefvater mehr übertragen werden, als dem einzelnen Kind zugefallen ist.