Quod si nullam ex priore matrimonio habuerit successionem vel natus native decesserint, omne, quod quoquo modo percepit, pleni proprietate iuris obtineat atque ex his nanciscendi dominii et testandi circa quem voluerit liberam habeat potestatem.
von miran.c am 03.07.2014
Sollte sie jedoch keine Nachkommen aus der vorherigen Ehe haben oder die geborenen Kinder verstorben sein, so soll sie alles, was sie auf welche Weise auch immer erhalten hat, mit vollem Eigentumsrecht besitzen und über diese Dinge die freie Befugnis haben, Herrschaft zu erlangen und Testament über diejenigen zu errichten, die sie gewünscht hat.
von lene.e am 22.09.2017
Wenn sie aus ihrer vorherigen Ehe keine Kinder hat oder wenn ihre Kinder verstorben sind, kann sie das vollständige Eigentumsrecht an allem behalten, was sie auf irgendeine Weise erhalten hat, und sie wird die vollständige Freiheit haben, den Besitz zu übertragen und in ihrem Testament jeden zu benennen, den sie möchte.