Eandem quoque mulierem infamem redditam hereditates ab intestato, vel legitimas vel honorarias, non ultra tertium gradum sinimus vindicare.
von matthias.s am 15.03.2024
Dieselbe Frau, die als infamous erklärt wurde, lassen wir nicht zu, Erbschaften ab intestato, sei es legitime oder Ehrenerbschaften, über den dritten Grad hinaus geltend zu machen.
von konrad.s am 04.04.2024
Wir gestatten einer Frau, die rechtlich für infamous erklärt wurde, nicht, Erb- oder Ehrenerbansprüche aus der Erbfolge ohne Testament über den dritten Verwandtschaftsgrad hinaus geltend zu machen.