Precandi quoque in posterum super tali coniugio, immo potius contagio, cunctis licentiam denegamus, ut unusquisque cognoscat impetrationem quoque rei, cuius est denegata petitio, nec si per subreptionem post hunc diem obtinuerit, sibimet profuturam.
von mica.956 am 03.06.2023
Wir untersagen hiermit jedermann, in Zukunft eine Erlaubnis für solche Eheschließungen - oder vielmehr solche Verunreinigungen - zu beantragen. Jeder soll verstehen, dass selbst eine irgendwie erschlichene Erlaubnis für etwas Verbotenes ihnen keinerlei Nutzen bringen wird.
von mira.l am 17.07.2019
Wir untersagen allen künftig die Erlaubnis, eine Petition bezüglich einer solchen Ehe, ja vielmehr einer solchen Ansteckung einzureichen, damit ein jeder wisse, dass selbst die Erlangung einer Sache, deren Petition abgelehnt wurde, ihm nicht zum Nutzen gereichen wird, und zwar auch dann nicht, wenn er sie nach diesem Tag durch Erschleichung erlangt haben sollte.