In posterum vero nemini prorsus facultas pateat eodem tempore plus quam unius ordinis nomen adfectare, interdicendis in commune cunctis ut dictum est binis pluribusve militiis, nec dignitatem coniungere cuilibet alii cingulo concedendis, ut et qui supplicandum de re vetita nobis existimaverint, poena decem librarum auri pro temeritate quamvis infructuosa plectantur, et qui susceperint iussionem augustam per subreptionem elicitam, quod nonnumquam contingit, decem librarum auri multa feriantur:
von natalie.j am 17.08.2021
In Zukunft soll es niemand vollständig gestattet sein, zur gleichen Zeit mehr als den Namen eines Ranges anzustreben, wobei allen generell, wie bereits gesagt, zwei oder mehr Militärdienste untersagt sind, noch die Würde mit irgendeinem anderen Dienstgrad zu verbinden erlaubt ist, so dass sowohl diejenigen, die uns bezüglich einer verbotenen Angelegenheit zu bitten gedenken, mit einer Strafe von zehn Pfund Gold für ihre Vermessenheit, und sei sie noch so fruchtlos, belegt werden, als auch diejenigen, die einen kaiserlichen Befehl, der durch Hinterlist erlangt wurde - was gelegentlich vorkommt - angenommen haben, mit einer Geldbuße von zehn Pfund Gold geschlagen werden:
von justin9829 am 12.10.2014
Von nun an soll niemandem gestattet sein, Ämter in mehr als einem Rang gleichzeitig anzustreben, da allen, wie zuvor festgelegt, verboten ist, in zwei oder mehr militärischen Einheiten zu dienen, und niemand darf einen Rang mit einem anderen Amt kombinieren. Diejenigen, die es wagen, uns bezüglich solcher verbotener Angelegenheiten zu bitten, werden mit zehn Pfund Gold für ihren verwegenen Versuch bestraft, selbst wenn dieser erfolglos ist, und diejenigen, die einen durch Täuschung erlangten kaiserlichen Befehl annehmen, was gelegentlich vorkommt, werden ebenfalls mit zehn Pfund Gold bestraft.