Si quis igitur contra hanc definitionem nuptias precum subreptione meruerit, amissionem bonorum et poenam deportationis subiturum se esse non ambigat et amisso iure matrimonii, quod prohibita usurpatione meruerit, filios se ex hac coniunctione susceptos iustos non habiturum nec umquam postulatae indulgentiae adnotationisve indulto efficacem se veniae effectum meruisse:
von martha.k am 28.07.2018
Wenn jemand daher gegen diese Definition die Ehe durch heimliche Gebetsmanipulation erlangt hat, der soll nicht zweifeln, dass er den Verlust seiner Güter und die Strafe der Deportation erleiden wird, und dass er nach Verlust des Rechts auf Ehe, welches er durch verbotene Usurpation erworben hat, keine rechtmäßigen Kinder aus dieser Verbindung haben wird, noch jemals durch gewährte Begnadigung oder Vermerk eine wirksame Vergebung erlangen wird:
von fillipp.f am 20.12.2015
Wenn daher jemand entgegen diesem Gesetz durch betrügerische Anträge die Erlaubnis zur Heirat erwirbt, muss er den Verlust seines Vermögens und die Ausweisung erwarten. Darüber hinaus soll er wissen, dass er das Recht zur Heirat, das er widerrechtlich erlangt hat, verwirkt hat, und dass Kinder aus dieser Verbindung nicht als rechtmäßig gelten werden und er nimmer eine wirksame Begnadigung erhalten wird, weder durch eine allgemeine Amnestie noch durch eine besondere Erlaubnis: