Si vero idem hanc ipsam rem aliquando meruerit iure perpetuo possidere, habebit et ipse superius expressam perpetuam firmitatem.
von dean.913 am 11.11.2016
Wenn diese Person jemals gesetzlich berechtigt wird, diese Eigenschaft dauerhaft zu besitzen, wird sie auch die zuvor erwähnte dauerhafte Bestätigung erhalten.
von miran.865 am 12.03.2014
Falls derselbe tatsächlich zu irgendeinem Zeitpunkt verdient hat, diese Sache kraft ewigen Rechts zu besitzen, wird er auch selbst die vorgenannte ewige Bestätigung erhalten.