Sed si quid eo nomine in auro vel argento vel ceteris mobilibus datum fuerit, traditio sola sufficiat et contractus habebit perpetuam firmitatem, quoniam collatio rei mobilis inita integra fide hac ratione cumulatur.
von willy.s am 12.07.2024
Wenn jedoch etwas unter diesem Namen in Gold, Silber oder anderen beweglichen Sachen gegeben wird, so soll die Übergabe allein genügen und der Vertrag wird ewige Beständigkeit haben, da die Zuwendung einer beweglichen Sache, mit vollständigem Vertrauen begonnen, auf diese Weise vollendet wird.
von neo.8939 am 29.06.2022
Wird jedoch etwas in Form von Gold, Silber oder anderen beweglichen Sachen übergeben, so genügt die reine physische Übergabe, und der Vertrag bleibt dauerhaft gültig, da die Übertragung beweglicher Sachen in gutem Glauben durch diesen Vorgang vollständig vollzogen wird.