Quod si praedia rustica vel urbana placitum continebit, scriptura, quae ea in alium transferat, emittatur, sequatur traditio corporalis et rem fuisse completam gesta testentur:
von finnya.8967 am 16.02.2021
Wenn die Vereinbarung ländliche oder städtische Grundstücke betrifft, sollte ein Übertragungsdokument ausgestellt werden, gefolgt von der körperlichen Übergabe des Grundstücks, und die Transaktion muss durch amtliche Aufzeichnungen beglaubigt werden.
von emmi8869 am 10.09.2016
Sollten ländliche oder städtische Grundstücke Teil der Vereinbarung sein, so soll eine Urkunde ausgestellt werden, die deren Übertragung an einen anderen vorsieht, der körperliche Besitzübergang soll erfolgen und die amtlichen Aufzeichnungen sollen bezeugen, dass die Angelegenheit vollständig abgeschlossen wurde.