Sin autem vicarius vel similis potestatis vim in huiusmodi contrahendo matrimonio molietur, vicissim ordinarius iudex intercessor existat.
von noel924 am 05.02.2023
Wenn jedoch ein Stellvertreter oder ähnlicher Amtsträger Gewalt bei der Verheiratung anzuwenden versucht, sollte der zuständige Richter einschreiten, um dies zu verhindern.
von carla.b am 03.06.2020
Sollte jedoch ein Stellvertreter oder eine Person mit ähnlicher Amtsgewalt Gewalt bei der Eheschließung versuchen, soll im Gegenzug der zuständige Richter als Vermittler eingreifen.