Sin erunt uterque suspecti, ad illustrem praefecturam specialiter talium domorum, quamdiu idem administraverit, tuitio pertineat.
von lenny.9826 am 31.07.2022
Sollten jedoch beide Parteien unter Verdacht stehen, so sollte der Schutz dieser Liegenschaften der Zuständigkeit der hochrangigen Präfektur unterliegen, solange der betreffende Beamte im Amt bleibt.
von hailey879 am 20.11.2024
Sollten beide verdächtig sein, so soll der Schutz an die erlauchte Präfektur, die speziell für solche Häuser zuständig ist, so lange gehören, wie dieselbe Person die Verwaltung innehat.