Sin autem iudex minor fuerit, trium librarum auri multa plectetur per eandem scholam exigenda et nostro aerario applicanda, et eo removendo alter iudex in locum eius subrogetur sub similis poenae formidine:
von henri.j am 19.07.2022
Sollte der Richter jedoch von niedrigerem Rang sein, wird er mit einer Geldstrafe von drei Pfund Gold belegt, die von derselben Abteilung eingezogen und in unsere Staatskasse eingezahlt wird. Zudem wird er seines Amtes enthoben und durch einen anderen Richter ersetzt, der bei gleicher Verfehlung derselben Strafe unterliegt:
von leonhard.z am 02.07.2020
Sollte jedoch der Richter von geringerem Rang sein, wird er mit einer Geldbuße von drei Goldpfund bestraft, die durch dieselbe Verwaltungsstelle einzutreiben und unserem Staatsschatz zuzuführen ist, und indem er entfernt wird, soll ein anderer Richter an seiner Stelle unter Androhung einer ähnlichen Strafe eingesetzt werden: