His omnibus locum habentibus, cum unus iudex omnem causam ab initio peragat.
von nelio.9968 am 27.07.2016
Während all dies geschieht, behandelt ein einzelner Richter den gesamten Fall von Anfang bis Ende.
von joana.908 am 24.07.2013
Wenn alle Umstände gegeben sind, wenn ein Richter die gesamte Rechtssache von Anfang an durchführt.