Si furiosi parentis liberi, in cuius potestate constituti sunt, nuptias possunt contrahere, apud veteres agitabatur.
von ilyas.952 am 10.09.2020
Die alten Rechtsgelehrten erörterten, ob Kinder, die unter der rechtlichen Gewalt eines geisteskranken Elternteils standen, heiraten konnten.
von mio.9897 am 04.12.2017
Ob Kinder eines geisteskranken Elternteils, die sich in dessen Gewalt befinden, eine Ehe schließen können, wurde unter den Alten erörtert.