Et filiam quidem furiosi marito posse copulari omnes paene iuris antiqui conditores admiserunt:
von phil.k am 14.11.2024
Und tatsächlich haben fast alle Begründer des alten Rechts zugestanden, dass die Tochter eines Rechtlich Entmündigten mit einem Ehemann verbunden werden konnte:
von alina968 am 17.10.2016
Fast alle frühen Rechtsgelehrten stimmten darin überein, dass die Tochter einer geisteskranken Person heiraten können sollte: