Nec iam prohibeantur illis copulari, quibus scaenicae filias vel dignitatis vel alterius causae gratia uxores ducere interdicitur, ut tamen omnimodo dotalia inter eos etiam instrumenta conficiantur.
von mohamad.h am 16.05.2023
Sie sollen nunmehr berechtigt sein, Personen zu heiraten, denen die Eheschließung mit Töchtern von Schauspielerinnen zuvor aufgrund des sozialen Status oder anderer Gründe verwehrt war, vorausgesetzt, es werden ordnungsgemäße Eheverträge zwischen ihnen geschlossen.
von eveline.j am 20.07.2024
Und sie sollen nicht daran gehindert werden, sich mit jenen zu verbinden, denen es untersagt ist, Töchter von Bühnenkünstlern entweder um der Würde willen oder um eines anderen Grundes willen zu Ehefrauen zu nehmen, und zwar dergestalt, dass auf jeden Fall Eheurkunden zwischen ihnen ausgefertigt werden.