Et sine interpositione decreti tutores vel curatores quarumcumque personarum vestes detritas et supervacua animalia vendere permittimus.
von denis.9975 am 14.10.2023
Wir erlauben Vormündern und Betreuern, die abgetragene Kleidung und überschüssiges Vieh ihrer Mündel ohne Erfordernis eines formellen Dekrets zu verkaufen.
von aliya.n am 21.04.2015
Und ohne Erlass eines Dekrets erlauben wir Vormündern oder Kuratoren beliebiger Personen, abgetragene Kleidung und überflüssige Tiere zu verkaufen.