Non solum per venditionem rustica praedia vel suburbana pupilli vel adulescentes alienare prohibentur, sed neque transactionis ratione neque permutatione et multo magis donatione nec alio quoquo modo ea transferre e dominio suo possunt.
von ecrin922 am 06.03.2020
Nicht nur durch Verkauf von ländlichen Grundstücken oder Vorstadtimmobilien sind Schüler oder junge Personen zu veräußern verboten, sondern sie können weder durch Transaktion noch durch Austausch und noch viel weniger durch Schenkung noch durch irgendeinen anderen Modus diese Dinge aus ihrer Herrschaft zu übertragen imstande sein.
von barbara.c am 23.02.2023
Minderjährige und junge Menschen sind davon ausgeschlossen, Eigentum an ländlichen oder vorstädtischen Grundstücken zu übertragen, und zwar weder durch Verkauf noch durch Transaktion, Austausch, Schenkung oder auf irgendeine andere Weise.