Non est vobis necessaria in integrum restitutio, si tutores vel curatores vestri possessionem, licet pignori nexam, vendiderunt.
von jasper839 am 01.05.2018
Eine vollständige Wiederherstellung der Rechte ist nicht erforderlich, wenn Ihre Vormünder oder Treuhänder die Immobilie verkauft haben, auch wenn sie verpfändet war.
von kristoph9828 am 13.09.2017
Eine vollständige Wiederherstellung ist Ihnen nicht notwendig, wenn Ihre Vormünder oder Kuratoren den Besitz, auch wenn er verpfändet war, verkauft haben.