Non est vobis necessaria in integrum restitutio, si tutores vel curatores vestri possessionem, licet pignori nexam, vendiderunt.
von kristoph9828 am 13.09.2017
Eine vollständige Wiederherstellung ist Ihnen nicht notwendig, wenn Ihre Vormünder oder Kuratoren den Besitz, auch wenn er verpfändet war, verkauft haben.