Sed si etiam nunc in ea aetate es, cui subveniri solet, aditus competens iudex, an te in integrum restituere debeat, praesente diversa parte causa cognita dispiciet.
von monika927 am 04.05.2023
Wenn Sie sich jedoch noch in einem Alter befinden, das typischerweise einen Rechtsschutz rechtfertigt, wird der zuständige Richter nach Anhörung der Gegenpartei die Umstände prüfen und entscheiden, ob Ihnen die Wiederherstellung Ihrer Rechte gewährt werden soll.
von jadon.p am 05.09.2022
Sollten Sie sich jedoch noch in einem Alter befinden, dem üblicherweise Hilfe gewährt wird, wird der zuständige Richter, nach Anhörung der Gegenpartei und nach Prüfung des Falls, erwägen, ob er Ihnen die vollständige Rechtsstellung wiederherstellen soll.