Cautione videlicet vel satisdatione, quae antiquitus fuerat introducta, super postea venientibus ad furiosos successionibus minime praestanda.
von carolina.m am 11.07.2021
Die Sicherheitsleistung oder Bürgschaft, die in früheren Zeiten für die Erbrechte von psychisch kranken Personen erforderlich war, muss nunmehr nicht mehr erbracht werden.
von aalyiah.l am 02.06.2024
Die Sicherheit oder Bürgschaft, welche in alten Zeiten für Nachfolgen bei Geisteskranken eingeführt worden war, ist keinesfalls zu leisten.