His, qui eis coniungendi sunt, nullo timore tenendis, ne scitis praeteritarum legum infirmum esse videatur tale coniugium, sed ita validum huiusmodi permanere matrimonium confidentibus, quasi nulla praecedente inhonesta vita uxores eas duxerint, sive dignitate praediti sint sive alio modo scaenicas in matrimonium ducere prohibeantur, dum tamen dotalibus omnimodo instrumentis, non sine scriptis tale probetur coniugium.
von kilian.979 am 18.05.2018
Denjenigen, die mit ihnen verbunden werden sollen, soll keine Furcht anhaften, dass aufgrund der Kenntnis früherer Gesetze eine solche Ehe als ungültig erscheinen könnte, sondern sie sollen vielmehr zuversichtlich sein, dass eine solche Ehe gültig bleibt, genauso als hätten sie diese als Ehefrauen geheiratet ohne vorherige unehrenhaftes Leben, sei es, dass sie mit Würde ausgestattet sind oder auf andere Weise gehindert werden, Schauspielerinnen zu heiraten, vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Ehe durch Heiratsdokumente, nicht ohne schriftliche Unterlagen, bewiesen wird.
von maya.z am 15.06.2021
Diese Männer, die solche Frauen heiraten möchten, sollten keine Bedenken haben, dass ihre Ehe durch frühere Gesetze ungültig werden könnte. Sie können zuversichtlich sein, dass solche Ehen gültig bleiben werden, als würden sie Frauen ohne vorherige Bühnenlaufbahn heiraten. Dies gilt sowohl für Männer in hohen Ämtern als auch für jene, denen anderweitig die Heirat von Schauspielerinnen untersagt ist, solange die Ehe durch schriftliche Dotationsvereinbarungen ordnungsgemäß dokumentiert ist.