Sed si quis in eius temporis computatione ab eo cuius de ea re notio fuit iniuriam passus non provocavit, adquiescere rebus iudicatis debet.
von mathea8817 am 15.01.2021
Wenn jedoch jemand bei der Berechnung dieser Zeit durch denjenigen, dessen Rechtsprechung in dieser Angelegenheit galt, eine Verletzung erlitten hat und nicht Berufung eingelegt hat, sollte er sich den getroffenen Gerichtsentscheidungen fügen.
von marwin.x am 06.05.2024
Wenn jemand eine ungerechtfertigte Behandlung durch einen Richter mit Zuständigkeit für seinen Fall erlitten hat und nicht innerhalb der vorgegebenen Frist Berufung eingelegt hat, muss er das gerichtliche Urteil hinnehmen.