Tunc enim is, cuius interest bona alicuius non interpellari, officialibus volentibus ea capere debet adquiescere, cum litteris nostris cognoverit non ex arbitrio suo caesarianos ad capiendas easdem venisse facultates, sed iustitiae vigorem id fieri statuisse.
von joseph.835 am 12.07.2016
In solchen Fällen muss jeder, der ein Interesse daran hat, das Eigentum einer Person zu schützen, mit Beamten zusammenarbeiten, die es beschlagnahmen wollen, sobald sie unsere schriftliche Mitteilung erhalten, die bestätigt, dass die kaiserlichen Beamten diese Vermögenswerte nicht aus eigener Initiative, sondern aufgrund gesetzlicher Anforderungen beschlagnahmen.
von jamy.853 am 01.01.2020
Denn derjenige, dessen Interesse es ist, dass die Güter einer Person nicht beeinträchtigt werden, sollte den Beamten, die diese zu beschlagnahmen wünschen, nachgeben, wenn er durch unsere Schreiben erfahren hat, dass die Caesariani diese Ressourcen nicht aus eigener Entscheidung zu beschlagnahmen gekommen sind, sondern dass die Kraft der Gerechtigkeit bestimmt hat, dass dies geschehen soll.