Et ideo, si quis iniuriam dereliquerit, hoc est statim passus ad animum suum non revocaverit, postea ex poenitentia remissam iniuriam non poterit recolere.
von rebecca904 am 29.03.2023
Und daher, wenn jemand eine Verletzung aufgegeben hat, das heißt, wenn er das Erlittene nicht sogleich in seinen Geist zurückgerufen hat, wird er später aus Reue die aufgegebene Verletzung nicht wiederherstellen können.
von marcus.f am 19.11.2013
Wenn also jemand ein ihm ihm zugefügtes Unrecht loslässt - das heißt, es nicht sofort in seinem Gedächtnis festhält - wird er es später nicht allein aus Reue wieder hervorholen können.