Si provincialium nostrorum querella de conductorum aviditate extiterit et probatum fuerit ultra vetustam consuetudinem et nostrae terminos iussionis aliquid eos profligasse, rei tanti criminis perpetuo exilio puniantur.
von efe959 am 01.07.2013
Sollte eine Beschwerde unserer Provinzialen über die Habgier der Pächter aufkommen und nachweislich erwiesen werden, dass sie über die alte Gewohnheit und die Grenzen unserer Anordnung hinaus etwas erpresst haben, sollen sie als Schuldige eines so schwerwiegenden Verbrechens mit ewgier Verbannung bestraft werden.
von jonna.h am 22.01.2014
Wenn Provinzbewohner eine Beschwerde über gierige Steuererheber einreichen und nachgewiesen wird, dass diese mehr erhoben haben als traditionelle Praxis und unsere Vorschriften erlauben, werden diese Verbrecher mit ewiger Verbannung bestraft.