Vectigalia, quaecumque quaelibet civitates sibi ac suis curiis ad angustiarum suarum solacia quaesierunt, sive illa functionibus curialium ordinum profutura sunt seu quibuscumque aliis earundem civitatum usibus designantur, firma his atque ad habendum perpetua manere praecipimus neque ullam contrariam supplicantium super his molestiam formidari.
von domenick.928 am 11.11.2015
Die Einnahmen, welche immer Städte für sich und ihre Kurien zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten erworben haben, sei es, dass sie den Funktionen der Kurienordnungen dienen oder für andere Verwendungen derselben Städte bestimmt sind, befehlen wir, für sie fest und auf Dauer zu belassen, und dass keine gegenteilige Belästigung durch Bittsteller in diesen Angelegenheiten zu befürchten ist.
von frederick.g am 09.02.2023
Wir verfügen, dass alle Steuereinnahmen, die Städte für sich und ihre Lokalräte zur Erleichterung ihrer finanziellen Belastungen festgelegt haben, sei es zur Unterstützung der Ratsaktivitäten oder für andere kommunale Zwecke, dauerhaft gültig bleiben, und niemand durch gegenteilige Petitionen in diesen Angelegenheiten Beunruhigung verursachen soll.