Si quis sine persona mancipum, id est salinarum conductorum, sales emerit vendereve temptaverit, sive propria audacia sive nostro munitus oraculo, sales ipsi una cum eorum pretio mancipibus addicantur.
von elena914 am 16.01.2022
Sollte jemand Salz kaufen oder zu verkaufen versuchen, ohne die offiziellen Salzhändler zu berücksichtigen, sei es aus eigener Initiative oder mit kaiserlicher Ermächtigung, so werden sowohl das Salz als auch dessen Kaufpreis den Händlern verfallen erklärt.
von sheyenne.924 am 17.05.2019
Wenn jemand ohne Zustimmung der Mancipes, das heißt der Salzwerksleiter, Salz gekauft oder zu verkaufen versucht hat, sei es aus eigener Kühnheit oder gestützt auf unser Dekret, so sollen das Salz selbst sowie dessen Kaufpreis den Mancipes zugesprochen werden.