Aedificiorum quoque artifices vel ergolabi aliorumque diversorum operum professores et balneatores penitus arceantur pacta inter se componere, ut ne quis quod alteri commissum sit opus impleat aut iniunctam alteri sollicitudinem alter intercapiat:
von gustav9896 am 13.12.2021
Bauunternehmer, Bauarbeiter, Fachkräfte verschiedener Gewerke und Badehausbetreiber sind strikt strikt untersagt, Vereinbarungen unter sich zu treffen, um zu verhindern, dass jemand Arbeiten übernimmt, die anderen zugewiesen wurden, oder in deren zugewiesene Verantwortlichkeiten eingreift:
von mohamad961 am 19.12.2021
Es soll Baumeister, Bauunternehmer, Ausführende verschiedener Arbeiten und Badebetreiber vollständig untersagt sein, Absprachen unter sich zu treffen, sodass niemand eine Arbeit ausführen kann, die einem anderen übertragen wurde, oder eine einem anderen zugewiesene Verantwortung übernehmen darf: