Qua igitur ratione te poterit vocare ad officium procuratoris, qui eam legem venditioni dedit, perspici non potest, cum nec in privatorum contractibus fiscus se interponere debeat et litterae ad te missae personae factum, si non ipse manumiseris, non contineant.
von lou.d am 20.12.2020
Nach welcher Begründung derjenige, der jene Verkaufsbedingung gestellt hat, Sie zum Amt des Prokurators berufen könnte, lässt sich nicht erkennen, da weder in privaten Verträgen der Fiskus sich einmischen sollte noch die an Sie gesandten Schreiben eine Handlung einer Person enthalten, wenn Sie nicht selbst freigelassen haben.
von christoph.a am 03.02.2016
Es ist unmöglich zu verstehen, wie derjenige, der die Verkaufsbedingungen festgelegt hat, Sie auffordern könnte, als Prokurator zu dienen, da die Staatskasse sich nicht in private Verträge einmischen sollte und das an Sie gesandte Schreiben nicht die Handlungen einer anderen Person abdeckt, wenn Sie nicht selbst die Freiheit gewährt haben.