Ea quidem mancipia, quorum venditio eam legem accepit, ne ad libertatem perducantur, etiamsi manumittantur, nancisci libertatem non possunt.
von elia.859 am 17.08.2021
Diese Sklaven, deren Verkauf jenem Gesetz unterlag, dass sie nicht zur Freiheit geführt werden, können auch wenn sie freigelassen würden, keine Freiheit erlangen.
von aras.8881 am 09.11.2021
Sklaven, die unter der Bedingung verkauft wurden, dass sie nicht freigelassen werden dürfen, können ihre Freiheit nicht erlangen, auch wenn jemand versucht, sie freizulassen.