Neque enim condicio, quae personae eius cohaesit, immutari facto eius qui ea lege comparavit potest.
von helen.964 am 25.12.2013
Der Rechtsstatus einer Person kann nicht durch die Handlungen desjenigen verändert werden, der ihn unter diesem Gesetz erworben hat.
von aileen.s am 29.11.2015
Denn die Bedingung, die seiner Person anhaftete, kann nicht durch die Handlung desjenigen verändert werden, der sie unter diesem Gesetz erworben hat.