Nam cum personae condicio non mutetur, nec rei quidem statum convenit immutari.
von jonna.b am 03.09.2022
Da die Beschaffenheit der Person nicht verändert wird, ist es auch nicht angemessen, den Zustand der Sache zu verändern.
von alexandar.918 am 19.10.2021
Da der Zustand einer Person unverändert bleibt, ist es folgerichtig, dass auch die Umstände des Falls unverändert bleiben sollten.