Haec autem lex et nisi in tabulas venditionis inserta sit, quamvis epistula vel sine scriptis facta ostenditur, valet.
von aliya961 am 24.12.2023
Dieses Gesetz gilt auch dann, wenn es nicht in die Verkaufstafeln eingefügt wurde, selbst wenn es durch Schreiben oder ohne schriftliche Aufzeichnungen nachgewiesen wird.
von maila.b am 17.07.2021
Dieses Gesetz bleibt auch dann gültig, wenn es nicht in den Verkaufsvertrag aufgenommen wurde, sei es durch einen Brief oder ohne schriftliche Dokumentation nachgewiesen.