Citra mandatum autem ab alio re distracta dominus evicta re vel ob praecedens vitium satis emptori faciens non indebitum praetendere, sed per eiusmodi factum ratum contractum habuisse probans a se debitum ostendit solutum.
von carina.8976 am 11.01.2018
Wenn jemand eine Immobilie ohne Ermächtigung verkauft und der Eigentümer später den Käufer aufgrund einer Enteignung oder eines vorherigen Mangels entschädigt, kann der Eigentümer nicht geltend machen, dass die Zahlung nicht geschuldet war. Stattdessen zeigt der Eigentümer durch eine solche Zahlung, dass er den Vertrag gebilligt und anerkannt hat, dass seine Schuld ordnungsgemäß beglichen wurde.
von Laura am 26.12.2020
Ohne Mandat, wenn eine Sache von einer anderen Person verkauft wurde, leistet der Eigentümer, wenn die Sache entzogen oder aufgrund eines vorherigen Mangels enteignet wurde, dem Käufer Genugtuung, ohne eine nicht geschuldete Sache zu beanspruchen, sondern zeigt durch eine solche Handlung, dass er den Vertrag als gültig anerkannt hat und damit nachweist, dass eine Schuld von ihm beglichen wurde.