Quod si hoc omisisti et poenam stipulatus es, homo quidem fisco commissus est, tu vero nactus ex stipulatu actionem.
von lennox.g am 28.11.2017
Wenn du dies jedoch unterlassen und eine Strafe vereinbart hast, ist der Sklave zwar dem Fiskus verfallen, du jedoch hast aus der Vereinbarung einen Rechtsanspruch erlangt.
von patrick.876 am 31.05.2021
Wenn Sie diesen Schritt ausgelassen und stattdessen eine Strafe festgelegt haben, wird der Sklave zwar vom Fiskus beschlagnahmt, Sie haben jedoch weiterhin das Recht, aufgrund der Vereinbarung rechtliche Schritte einzuleiten.