Si, ut manus iniectionem haberes, cavisti tibi, iure tuo uti potes.
von elise.z am 10.08.2022
Wenn du Vorsorge getroffen hast, um einen Rechtsanspruch zu begründen, kannst du dein Recht ausüben.
von marla955 am 18.06.2015
Wenn Sie sich rechtmäßig das Recht zur Festnahme gesichert haben, können Sie dieses Recht ausüben.